Voraussetzungen eines Wappens bei beabsichtigter Neuannahme (Wappenstiftung)
Wenn von ihrer Familie früher kein Wappen geführt wurde, können Sie für Ihre Familie zum Wappenstifter werden.
Zu einer weiteren Irrmeinung: Einen direkten, automatischen Zusammenhang zwischen Familiennamen und Wappen gibt es nicht.
Also gilt: Der gleiche Familienname berechtigt noch nicht zur Führung des Wappens eines gleichnamigen Geschlechtes. Man muss schon die direkte, eheliche Abstammung von einem berechtigten Wappenträger nachweisen können. Ein Wappen, dass neu angenommen (gestiftet) wird, muss folgendes erfüllen:
1. Es muss den allgemeinen, anerkannten,
heraldischen Regeln entsprechen.
2. Die Gestaltung darf also nicht gegen die
Grundsätze der Ästhetik, Farbregeln und
Symbolik verstoßen.
3. Das Wappen muss den so genannten
"Ausschließlichkeitsgrundsatz" erfüllen, d.h. es
darf weder zu Verwechseklungen mit
staatlichen Hoheitszeichen noch zu
Verletzungen von Rechten dritter Personen
kommen.
Faktisch wird es weltweit jedoch keine absolute Absicherung geben. Eine Registrierung des neuen Familienwappens in einer seriösen "Wappenrolle" ist ratsam. Ihr Wappen erhält dadurch eine hohe Publizität - auch innerhalb der Fachwelt. Derzeit produzieren jedoch neugegründete Vereinigungen uund Institutionen regionalbezogen heraldische Publikationen für rein kommerzielle Zweck. Hier sollte man ein wenig Vorsicht walten lassen. Auch ist der Beruf des Heraldikers ebenso wenig geschützt, wie es keine amtlich verliehenen Gütesiegel hierfür gibt. Man sollte sich über seriöse, traditionelle heraldische Vereine informieren!
An dieser Stelle sei auf den Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. verwiesen, der auf eine lange wissenschaftliche Tätigkeit zurückblickt. Der am 04. Dezember 1888 gegründete Verein ist gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt.
Unter anderem führt er die "Niedersächsische Wappenrolle (NWR)", welche den Namen aus Traditionsgründen trägt. So wie der Verein in Anlehnung an das Stadtwappen Hannovers das Kleeblatt im Schilde führt.
Aber die Tätigkeit ist nicht nur auf das Land Niedersachsen beschränkt. In der Wappenrolle werden neugestiftete und altüberlieferte Wappen aus Deutschland aufgenommen und veröffentlicht!
Die Eintragung in die Wappenrolle erhöht und sichert so den Rechtsschutz im Sinne des § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da die Wappenbeschreibung und der Beginn der Wappenführung manifestiert werden.
Neugierig auf den Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. geworden? Besuchen Sie diesen doch einfach mal auf seiner sehr informativen Homepage. Bitte hierzu die Linkliste beachten, welche selbstverständlich auch illustriert ist!
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